Widerrufsrecht
8. Rücktritt des Teilnehmers/Kunden bei Kursen
a) Übertragung auf andere Personen
Der Teilnahmeplatz einer Veranstaltung ist personengebunden und kann nur mit Zustimmung von Schönbuch Akademie auf eine andere Person übertragen werden. Diese Genehmigung muss per E-Mail erfolgen. Für die Umschreibung wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 € pro Ticket erhoben.
b) Änderung des Termins/Ortes
Ein Ticket für eine Veranstaltung gilt für einen bestimmten Termin und Ort. Eine Änderung durch den Teilnehmer ist nur möglich, wenn er sich Frühzeitig abmeldet (3 Tage vor Event) Umbuchung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30 € pro Ticket erfolgen.
c) Widerrufsrecht, Rücktritt und Stornobedingungen
Ein Widerrufsrecht besteht für den Teilnehmer nicht. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten sind gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB vom Widerrufsrecht ausgenommen, wenn sie für einen spezifischen Termin oder Zeitraum (Gutschein 1 Jahr) vereinbart wurden.
Das bedeutet: Jede Buchung eines Kursplatzes bei Schönbuch Akademie ist nach Bestätigung bindend.
d) Rücktritt bei Ausbildungsprogrammen / Gutscheinen
Die Gebühren für eine Ausbildung sind bei Anmeldung zu bezahlen. Die Ausbildung muss innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden. Danach verfällt der Vertrag / Gutschein. Es gelten die Bedingungen gemäß 8 a)–c).
e) Rücktritt bei Gruppen-Events
Bei Gruppenbuchungen gelten für einzelne Rücktritte dieselben Stornobedingungen wie unter Punkt 8 c).
f) Rückerstattungen von Gutscheinen
Ein Widerrufsrecht für Gutscheine besteht nicht. Schönbuch Akademie behält sich das Recht vor, eine Rückerstattung unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 80 € vorzunehmen.
10. Rücktritt durch Schönbuch Akademie
a) Ersatzangebot bei Rücktritt
Schönbuch Akademie kann aus wichtigem Grund (z. B. , Krankheit, Sturmschaden am Wald, Unwetter, Forstarbeiten im Wald, nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl v) bis unmittelbar vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten.
In diesem Fall bietet Schönbuch Akademie dem Teilnehmer einen Ersatztermin an.
Bei höherer Gewalt (z. B. Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen) kann Schönbuch Akademie die Veranstaltung verschieben, absagen oder anpassen. Schadensersatzansprüche bestehen in solchen Fällen nicht.
b) Widerrufsrecht bei Rücktritt durch Schönbuch Akademie
Ein gesetzliches Widerrufsrecht des Teilnehmers besteht auch in diesen Fällen nicht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Schönbuch Akademie sorgt für Ersatztermine.