AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen  mit Kundeninformationen 

Inhaltsverzeichnis 

Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen 

Leistungen des Veranstalters 

Vertragsschluss 

Widerrufsrecht 

Preise und Zahlungsbedingungen 

Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung 

Mindestteilnehmerzahl 

Änderung der Veranstaltung 

Hausordnung 

Haftung 

Vertragslaufzeit und Kündigung 

Einlösung von Geschenkgutscheinen 

Anwendbares Recht 

Gerichtsstand 

Alternative Streitbeilegung 

Stornierung / Absage / Verschiebung von Fixterminen (B2B) 

Warenbestellungen (B2B) / Rückgabe / Mängel 

1) Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der handelnd unter  „Schönbuch Akademie“ (nachfolgend "Veranstalter"), gelten für alle Verträge zur  Teilnahme an Freizeitkursen (nachfolgend „Veranstaltungen“), die ein Verbraucher oder  Unternehmer (nachfolgend „Teilnehmer“) mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der  Website des Veranstalters beschriebenen Kurse abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung  von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes  vereinbart. 

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu  Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen  beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine  rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung  ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 

1.4 Für Verträge zur Lieferung von Gutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern  insoweit nicht etwas Abweichendes geregelt ist. 

1.5 (neu) B2B-Sonderbedingungen / Vorrang 

Bei Verträgen mit Unternehmern (§ 1.3) über Fixtermine, Inhouse-/FirmeneventsGruppenveranstaltungen sowie über Warenbestellungen gelten ergänzend die  Regelungen in Ziffer 5.5 bis 5.7, Ziffer 2.5, Ziffer 17 und Ziffer 18dieser AGB. Bei  Widersprüchen gehen diese B2B-Sonderregelungen vor.

2) Leistungen des Veranstalters 

2.1 Der Veranstalter bietet ausschließlich Präsenzveranstaltungen an. Der Inhalt der  Veranstaltung ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung auf der Website des  Veranstalters oder aus einem individuellen Angebot/der Auftragsbestätigung. 2.2 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit  dem Teilnehmer und in von ihm hierzu ausgewählten Räumlichkeiten/Orten. Sofern sich  aus der Kursbeschreibung oder dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat  der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl eines bestimmten Ortes zur Durchführung  der gewünschten Veranstaltung. 

2.3 Sofern sich aus der Kursbeschreibung auf der Website oder dem Angebot des  Veranstalters nichts anderes ergibt und die Parteien nichts anderes vereinbart haben,  erbringt der Veranstalter seine Leistungen in eigener Person. 

2.4 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen mit größter Sorgfalt und nach bestem  Wissen und Gewissen. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Veranstalter aber nicht.  Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Gewähr dafür, dass sich beim Teilnehmer  ein bestimmter Erfolg einstellt oder dass der Teilnehmer ein bestimmtes Ziel erreicht. Dies  ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf  den der Veranstalter keinen Einfluss hat. 

2.5 (neu) Unterlagen / Nutzungsrecht / Lizenz 

(1) Sämtliche vom Veranstalter bereitgestellten Unterlagen, Ablaufpläne,  Aufgabenstellungen, Bewertungsbögen, Kartenmaterial, Präsentationen sowie digitale  Inhalte (nachfolgend „Unterlagen“) sind urheberrechtlich geschützt. 

(2) Der Teilnehmer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich  zur Durchführung der gebuchten Veranstaltung(en). 

(3) Jede weitergehende Nutzung (insbesondere Vervielfältigung, interne Wiederholung  ohne den Veranstalter, Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung) ist nur mit vorheriger  schriftlicher Zustimmung bzw. separater Lizenzvereinbarung zulässig. 

3) Vertragsschluss 

3.1 Die auf der Website des Veranstalters beschriebenen Veranstaltungen stellen keine  verbindlichen Angebote seitens des Veranstalters dar, sondern dienen zur Abgabe eines  verbindlichen Angebots durch den Teilnehmer. 

3.2 Der Teilnehmer kann sein Angebot über das auf der Website des Veranstalters  bereitgestellte Online-Anmeldeformular abgeben. Dabei gibt der Teilnehmer, nachdem er  seine Daten in das Anmeldeformular eingetragen hat, durch Klicken des den  Anmeldevorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in  Bezug auf die ausgewählte Veranstaltung ab. 

3.3 Der Veranstalter kann das Angebot des Teilnehmers innerhalb von fünf Tagen  annehmen, 

• indem er dem Teilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung oder eine  Anmeldebestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der  Zugang der Anmeldebestätigung beim Teilnehmer maßgeblich ist, oder 

• indem er den Teilnehmer nach Abgabe von dessen Vertragserklärung zur Zahlung  auffordert. 

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem 

Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die  Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des  Angebots durch den Teilnehmer zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften  Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Veranstalter das  Angebot des Teilnehmers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als  Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Teilnehmer nicht mehr an seine  Willenserklärung gebunden ist. Gleiches gilt für den Fall, dass die vom Teilnehmer  ausgewählte Veranstaltung schon vor Ablauf der Annahmefrist beginnt und der  Veranstalter das Angebot des Teilnehmers nicht bis spätestens 24 Stunden vor  Beginn der Veranstaltung annimmt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes  vereinbart wurde. 

3.4 Vor verbindlicher Abgabe des Angebots über das Online-Anmeldeformular des  Veranstalters kann der Teilnehmer seine Eingaben laufend über die üblichen  Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. 

3.5 Bei einer Anmeldung über die Website des Veranstalters wird der Vertragstext  nach dem Vertragsschluss vom Veranstalter gespeichert und dem Teilnehmer nach  Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief)  übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes  durch den Veranstalter erfolgt nicht. 

3.6 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung. 3.7 Meldet der Teilnehmer weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung an, verpflichtet  er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten  Teilnehmer einzustehen, sofern er bei der Anmeldung eine entsprechende  Erklärung abgibt. 

3.8 (neu) Vertragsschluss außerhalb des Online-Formulars (insb. B2B) Bei Unternehmern kann der Vertrag auch durch Angebot/Bestätigung per E-MailAuftragsbestätigung (AB)oder durch Bestätigung von Terminen/Konditionen  im Rahmen von Telefon-/Videokonferenzen (z. B. Teams) mit anschließender  Zusammenfassung in Textform zustande kommen. Eine Unterschrift ist nicht  erforderlich. 

4) Widerrufsrecht 

4.1 Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei  Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit  Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder  Zeitraum vorsieht. Daher ist ein Widerrufsrecht insoweit ausgeschlossen. 4.2 Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. 

4.3 Für Waren gelten die Regelungen in Ziffer 18 (B2B) sowie – bei Verbrauchern – die  gesetzlichen Vorschriften, sofern kein gesetzlicher Ausschlussgrund (z. B.  kundenspezifische Anfertigung) vorliegt. 

5) Preise und Zahlungsbedingungen 

5.1 Sofern sich aus dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich  bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer  enthalten.

5.2 Kosten für Anreise und Verpflegung sind nicht im Preis inbegriffen und vom Teilnehmer  zu tragen, sofern sich aus der Kursbeschreibung oder dem Angebot des Veranstalters  nichts anderes ergibt. 

5.3 Notwendiges Kursmaterial ist vom Teilnehmer zu beschaffen und nicht im Preis  inbegriffen, sofern sich aus dem Angebot/der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. 5.4 Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden in der Auftragsbestätigung des  Veranstalters mitgeteilt. 

5.5 Terminfixierung / Blockung (B2B) 

(1) Eine Terminblockung („Reservierung“) ist unverbindlich, solange der Kunde nicht  mindestens eine der folgenden Fixierungshandlungen vornimmt: 

a) schriftliche Bestätigung der Auftragsbestätigung (AB), oder 

b) Zahlung einer vereinbarten Anzahlung/Fixierungsgebühr, oder 

c) schriftliche Bestätigung (E-Mail genügt), dass der Termin verbindlich gebucht wird. (2) Ab Fixierung werden Termin und Ressourcen verbindlich eingeplant. 

5.6 Mindestabrechnung bei Firmenevents (B2B) 

Sofern im Angebot/der AB eine Teilnehmerzahl als Abrechnungsbasis bestätigt wurde, gilt  diese bei Unternehmern als Mindestabrechnungsbasis pro Termin, sofern nicht  ausdrücklich abweichend vereinbart. 

6) Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung 

6.1 Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte  Person. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung des  Veranstalters möglich. 

6.2 Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter ein, so  haften er und der Teilnehmer dem Veranstalter als Gesamtschuldner für das  Teilnahmeentgelt und die durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden  Mehrkosten. 

7) Mindestteilnehmerzahl 

7.1 Der Veranstalter kann für seine Kurse eine Mindestteilnehmerzahl bestimmen. Bei  Bestimmung einer Mindestteilnehmerzahl wird der Veranstalter hierauf im Rahmen der  Kursbeschreibung ausdrücklich hinweisen. 

7.2 Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter bis spätestens 3  Tage vor Beginn des Kurses durch Erklärung gegenüber dem Teilnehmer vom Vertrag  zurücktreten. Der Veranstalter wird dem Teilnehmer seine Rücktrittserklärung unverzüglich  nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis 3 Tage vor Beginn des  Kurses zugehen lassen. Es wird hier Ersatztermine geben. 

8) Änderung der Veranstaltung 

Der Veranstalter behält sich vor, Zeit, Ort, Person des Kursleiters und/oder Inhalt der  Veranstaltung zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des  Veranstalters für den Teilnehmern zumutbar ist. Zumutbar sind nur unerhebliche  Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom  Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Der Veranstalter wird den 

Teilnehmer im Falle einer Änderung von Zeit, Ort, Person des Kursleiters und/oder Inhalt  der Veranstaltung rechtzeitig hierüber informieren. 

10) Hausordnung 

10.1 Der Teilnehmer hat die für die vom Veranstalter bereitgestellten Räumlichkeiten  gültige Hausordnung zu beachten. Diese wird dem Teilnehmer direkt in den vom  Veranstalter bereitgestellten Räumlichkeiten zur Kenntnis gebracht. 

10.2 Ferner hat der Teilnehmer den Anweisungen des Personals des Veranstalters Folge  zu leisten. 

11) Haftung 

Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und  gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie  folgt: 

11.1 Der Veranstalter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, 

• bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der  Gesundheit, 

• aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt  ist, 

• aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. 11.2 Verletzt der Veranstalter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die  Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht  gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche  

Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem  Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die  ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf  deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. 

11.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. 

11.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des  Veranstalters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. 

12) Vertragslaufzeit und Kündigung 

12.1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.  Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller  Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die  Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum  Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. 

Ein wichtiger Grund ist insbesondere: 

• die Angabe falscher Daten zur Person, um die wahre Identität zu verschleiern;

• die Beleidigung anderer Kursteilnehmer; 

• die Ausübung körperlicher Gewalt gegenüber anderen Kursteilnehmern; • der Konsum von Rauschmitteln während der Veranstaltung; 

• wenn der Teilnehmer für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des  Teilnahmeentgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Teilnahmeentgelts in  Verzug ist; 

• wenn der Teilnehmer seine Zahlungen allgemein einstellt; 

• wenn gegen das gesamte Vermögen der anderen Partei oder eines wesentlichen  Teils dieses Vermögens ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet wurde oder  Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die andere Partei  vorliegen, ein solches Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde, gegen die  andere Partei ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder von der anderen Partei  eine eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgegeben wurde. 12.2 Kündigungen haben schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen. 

13) Einlösung von Geschenkgutscheinen 

13.1 Geschenkgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst  werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. 

13.2 Pro Bestellung kann immer nur ein Geschenkgutschein eingelöst werden. 

13.3 Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch  verzinst. 

13.4 Gutscheine, die über den Online-Shop des Verkäufers käuflich erworben werden  können (nachfolgend "Geschenkgutscheine"), können nur im Online-Shop des  Veranstalters eingelöst werden, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt. 

13.5 Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zum  Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Restguthaben  werden dem Teilnehmer bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben. 

13.6 Geschenkgutscheine können nur für den Erwerb von Leistungen und nicht für den  Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden. 

13.7 Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus,  kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Veranstalter  angebotenen Zahlungsarten gewählt werden. 

13.8 Der Geschenkgutschein ist übertragbar. Der Veranstalter kann mit befreiender  Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Geschenkgutschein im Online-Shop des  Veranstalters einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter Kenntnis oder grob  fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der  fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

14) Anwendbares Recht 

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik  Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte  Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher  seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. 

15) Gerichtsstand 

Handelt der Teilnehmer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder  öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik  Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag  der Geschäftssitz des Veranstalters. Hat der Teilnehmer seinen Sitz außerhalb des  Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des  Veranstalters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag,  wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen  Tätigkeit des Teilnehmers zugerechnet werden können. Der Veranstalters ist in den  vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Teilnehmers  anzurufen. 

16) Alternative Streitbeilegung 

Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer  Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. 

17.2 Stornopauschalen (B2B) – ab Fixierung stets kostenpflichtig Bei Stornierung oder Verschiebung eines fixierten Termins durch den Kunden kann der  Veranstalter folgende Ausfallpauschalen verlangen, berechnet auf Basis der  vereinbarten Vergütung des betroffenen Termins (insbesondere gem. Angebot/AB  bestätigte Teilnehmerzahl bzw. Mindestabrechnung). 

Ab Fixierung ist eine Stornierung/Verschiebung stets kostenpflichtig. • ab Fixierung bis 29 Tage vor Termin: 50

• 28–8 Tage vor Termin: 70% 

• 7–3 Tage vor Termin: 90% 

• ab 48 Stunden vor Termin / Nichterscheinen: 100% 

Hinweis: Maßgeblich ist der Zugang der Storno-/Umbuchungserklärung beim Veranstalter  per Post! 

18) Warenbestellungen (B2B) / Rückgabe / Mängel 

18.1 Bei Verträgen mit Unternehmern besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. 18.2 Eine Rückgabe oder ein Umtausch gelieferter Waren ist bei Unternehmern  grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. 18.3 Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach  Wareneingang schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen  Gewährleistungsrechte; der Veranstalter ist berechtigt, zunächst nachzubessern oder  Ersatz zu liefern. 

18.4 Waren, die speziell für den Kunden gefertigt, individualisiert (z. B. Logo-Folie,  Patches, Sonderdruck) oder kundenspezifisch zusammengestellt werden, sind von  Rücknahme/Umtausch ausgeschlossen.